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Förderung der BAFA für erneuerbare Wärme im Rahmen des Marktanreizprogrammes wird fortgesetzt
Nachdem das Bundesfinanzministerium die Mittel des Marktanreizprogrammes (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt Anfang Mai diesen Jahres aufgrund der Haushaltskürzungen mit einer Haushaltssperre belegt hatte, wurde diese Sperrung nun Anfang Juli wieder aufgehoben.
Im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel für Solarthermie, Heizungen mit Biomasse und Wärmepumpen.
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten nun neue Förderkonditionen. Nicht mehr gefördert werden demnach Anlagen im Neubau, sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung sind nur noch im Mehrfamilienhausbereich förderfähig. Außerdem wurden einzelne Fördersätze gekürzt und für Wärmepumpen gelten nun höhere Effizienzanforderungen.
Den Kesseltauschbonus in Höhe von 400 Euro gibt es weiterhin für Hausbesitzer, die sich neben einer Solaranlage auch für eine neue Heizung mit Brennwerttechnik entscheiden. Für die Kombination von Solaranlage mit Pelletkessel oder Wärmepumpe zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sogar einen Zuschuss von 500 Euro. Die Fördersätze für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung wurden von 105 auf 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche reduziert.
Eine detaillierte Übersicht der Förderrichtlinien, der jeweiligen Fördersätze und möglicher Bonusförderungen erhalten Sie unter: www.bafa.de (Marktanreizprogramm).
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